Finanzamt
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Adresse (URL): http://www.finanzamt-koeln-nord.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/15_faq_id_merkmal/04.php
Langfristig wird die Identifikationsnummer die Steuernummer ablösen. Für eine Übergangszeit ist es aus Gründen der Verfahrenserleichterung sinnvoll neben der Identifikationsnummer zusätzlich auch die Steuernummer anzugeben.
Die IdNr. findet zunächst nur bei der Einkommensteuer Verwendung. Für andere Steuerarten (z.B. Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer) ist weiterhin ausschließlich die bisherige Steuernummer zu verwenden. Für betriebliche Zwecke wird zukünftig die „Wirtschafts-IdNr.“ (W-IdNr.) gem. § 139c AO zum Einsatz kommen.