Finanzamt
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15.08.11
Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer. Ihr unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ′s).
Adresse (URL): http://www.finanzamt-koeln-nord.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/30_faq_grunderwerbsteuer/index.php
Finanzministerium NRW
Aktenzeichen: vom 15.08.11
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